Spezialfälle
Rentenlücke und Pflege-Puffer — was kostet die Pflege wirklich?
Wer im Alter ins Pflegeheim muss, zahlt 2026 durchschnittlich 2.500 € Eigenanteil pro Monat. Die Spannweite reicht von 1.500 € bis über 3.500 €. Dieser Puffer wird in den meisten Renten-Kalkulationen schlicht vergessen.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.
Pflegegrade 1–5
- PG 1: geringe Beeinträchtigung — ambulant 0 €, kein Heimanspruch
- PG 2: ambulant 770 €, Heim 805 €
- PG 3: ambulant 1.497 €, Heim 1.319 €
- PG 4: ambulant 1.859 €, Heim 1.855 €
- PG 5: ambulant 2.299 €, Heim 2.096 €
Werte 2026, Pflegeversicherungs-Leistungen — gehen direkt vom Heim-Gesamtbetrag ab.
Eigenanteil im Heim
Heimkosten 2026 ca. 4.500–5.500 €/Monat. Davon zahlt die Pflegeversicherung je nach PG ca. 800–2.100 €. Den Rest plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Pflegebedürftige selbst — der Eigenanteil. Bei langen Verweildauern wird zusätzlich ein Leistungszuschlag der Pflegeversicherung gezahlt (15% bis 75%).
Wenn das Geld nicht reicht
Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege, SGB XII). Vorher: Vermögensverwertung (Schonvermögen 10.000 €), Verkauf von Sachwerten, Elternunterhalt (seit 2020 nur ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen der Kinder).