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Spezialfälle

Witwerrente — Hinterbliebenen-Versorgung für Männer

Seit 2002 gelten für Witwer und Witwen identische Regeln in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Praxis spielt aber das oft höhere eigene Einkommen des Mannes eine Rolle — durch die Anrechnung wird die Witwerrente häufig stärker gekürzt.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Rechte und Mechanik

Genau wie bei der Witwenrente: 55% große (ab 47 Jahren oder mit Kindern/EM) bzw. 25% kleine Witwenrente. Sterbevierteljahr ebenfalls identisch. Der Unterschied liegt fast nur in der Praxis: höheres eigenes Einkommen führt zu stärkerer Anrechnung.

Beispielrechnung

Verstorbene Frau mit 30 EP × 42,52 € = 1.275,60 € Brutto-Rente. Witwer erhält 55% = 701,58 €. Hat der Witwer ein eigenes Brutto-Einkommen von 3.500 €/Monat (z.B. Vollzeit-Job), übersteigt sein Einkommen nach 14% pauschalem Abzug die Freibetragsgrenze deutlich. 40% des übersteigenden Betrags werden abgezogen — die Witwerrente kann auf 0 € sinken.

Vorsorge in Partnerschaften

Witwen-/Witwerrente ist KEIN Vollersatz. Wer wirklich für den Ernstfall vorsorgen will, sollte private Risikolebensversicherung, Hinterbliebenen-Optionen in bAV-Verträgen oder Vermögensaufbau im Auge behalten. Wir empfehlen hier nichts — siehe Cluster-B-Seiten.

Häufige Fragen