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3 Säulen — neutral

Rente mit 63 — der 14,4% lebenslange Abschlag

Wer ab Jahrgang 1964 mit 63 statt 67 in Rente geht, zahlt 4 Jahre × 12 Monate × 0,3% = 14,4% Abschlag. Lebenslang. Wann lohnt sich's trotzdem — und wie kann der Abschlag ausgeglichen werden?

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Information, keine Anlageberatung

Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG dar. Vergangene Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir einen unabhängigen Honorarberater (kein Provisionsberater). Mehr Details →

Die Mechanik

Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI): pro Monat vor Regelaltersgrenze 0,3% Abschlag — der Faktor 1,0 wird zu 0,856 (4 Jahre = 48 Monate × 0,003). Aus 1.913 € Brutzo-Standardrente werden so nur noch 1.638 €. Über 25 Jahre Rentenbezug ergibt das einen Verlust von ca. 82.500 € gegenüber pünktlichem Renteneintritt — wenn nicht früher gestorben.

Wann lohnt es sich trotzdem?

  • Bei sehr belastender Arbeit oder Gesundheitsproblemen (Lebensqualität)
  • Mit anderen Einkommensquellen (Vermietung, Vermögen, Partner)
  • Wenn Erbe oder Abfindung den Übergang ohne Rente puffert
  • Bei kurzer Lebenserwartung (sehr individuelle, sensible Frage)

Sonderzahlung zum Ausgleich

Ab dem 50. Lebensjahr kann man Sonderzahlungen leisten, um Abschläge auszugleichen (§ 187a SGB VI). Pro EP fallen 2026 ca. 9.661,58 € an — die Auszahlung kann steuerlich verteilt werden. Diese Variante ist jedoch komplex und sollte mit DRV oder Steuerberater geprüft werden.

Rente für besonders langjährig Versicherte

Mit 45 Beitragsjahren ist abschlagsfreie Rente mit 63 möglich (Jg. bis 1952). Für Jg. 1953–1963 schrittweise Anhebung auf 65. Ab Jg. 1964: abschlagsfreie Rente mit 65 (also weiterhin früher als das Regelalter 67) — bei 45 Beitragsjahren.

Information, keine Anlageberatung

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Häufige Fragen