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Spezialfälle

Rentenlücke bei Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)

Wer aus gesundheitlichen Gründen vor der Regelaltersgrenze nicht mehr arbeiten kann, bekommt die Erwerbsminderungsrente. Die Lücke ist hier oft besonders groß — selbst bei voller EM-Rente bleiben meist nur 30–40% des letzten Bruttos.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Voraussetzungen

  • Volle EM-Rente:< 3 Stunden täglich arbeitsfähig (Rentenartfaktor 1,0)
  • Halbe EM-Rente: 3–6 Stunden täglich (Rentenartfaktor 0,5)
  • 5 Beitragsjahre (Wartezeit) erforderlich
  • 3 Pflicht-Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren vor EM-Eintritt

Zurechnungszeit — der EM-Booster

Die DRV rechnet bei EM-Rente eine fiktive Zurechnungszeit an, als ob die Person bis Regelalter weiter Beiträge gezahlt hätte. Das erhöht die EP. Aktuell endet die Zurechnungszeit kurz vor der Regelaltersgrenze (steigt schrittweise auf 67 Jahre).

Wer mit 50 Jahren EM-Renten-fähig wird, profitiert deutlich. Trotzdem: 30–40% des letzten Bruttos sind realistisch — bei voller EM-Rente und niedrigem Einkommen oft Grundsicherungs-nah.

Häufige Fallen

  • Zwischenzeitliche Verbesserung der Gesundheit → Rente kann entzogen werden (Befristung 3 Jahre)
  • Hinzuverdienstgrenzen 2026: bei voller EM-Rente bis 19.661,25 €/Jahr (≈ 1,5 EP)
  • Versicherungs-Lücken (z.B. Selbständigkeit ohne RV-Beitrag) → keine EM-Rente möglich

Häufige Fragen