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3 Säulen — neutral

Rentenlücke mit betrieblicher Altersvorsorge schließen?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert und hat Steuer- und Sozialversicherungs-Vorteile. Aber auch Auszahl-Tücken.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Information, keine Anlageberatung

Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG dar. Vergangene Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir einen unabhängigen Honorarberater (kein Provisionsberater). Mehr Details →

Die 5 Durchführungswege

  • Direktversicherung: Lebensversicherung im Namen des Arbeitnehmers — am häufigsten.
  • Pensionskasse: Versicherungsähnliches Sondervermögen.
  • Pensionsfonds: Höhere Aktienquote möglich, dafür mehr Schwankung.
  • Direktzusage: Arbeitgeber zahlt direkt aus — Insolvenzrisiko (Pensionssicherungsverein deckt teils ab).
  • Unterstützungskasse: Vor allem bei größeren Unternehmen verbreitet.

Vorteile

  • Beiträge bis 4% (steuerlich) bzw. 8% (sozialversicherung) der BBG steuer-/SV-frei
  • 15% Arbeitgeberzuschuss seit 2019 (Pflicht bei neuen Verträgen)
  • Insolvenzschutz (Pensionssicherungsverein, je nach Durchführungsweg)
  • Berufsunfähigkeits-Bausteine möglich

Risiken / Kritik

  • Doppel-Verbeitragung in der Auszahlung: Bis 2019 wurden bAV-Renten voll mit KV-Beiträgen belastet — seit 2020 Freibetrag ca. 176 €/Monat.
  • Volle Versteuerung in der Auszahlphase (sonstige Einkünfte)
  • Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung oft eingeschränkt (Portabilität)
  • Niedrige Garantieverzinsung in vielen Verträgen (oft < Inflation)

Information, keine Anlageberatung

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Häufige Fragen