3 Säulen — neutral
Rentenlücke mit betrieblicher Altersvorsorge schließen?
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert und hat Steuer- und Sozialversicherungs-Vorteile. Aber auch Auszahl-Tücken.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.
Information, keine Anlageberatung
Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG dar. Vergangene Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir einen unabhängigen Honorarberater (kein Provisionsberater). Mehr Details →
Die 5 Durchführungswege
- Direktversicherung: Lebensversicherung im Namen des Arbeitnehmers — am häufigsten.
- Pensionskasse: Versicherungsähnliches Sondervermögen.
- Pensionsfonds: Höhere Aktienquote möglich, dafür mehr Schwankung.
- Direktzusage: Arbeitgeber zahlt direkt aus — Insolvenzrisiko (Pensionssicherungsverein deckt teils ab).
- Unterstützungskasse: Vor allem bei größeren Unternehmen verbreitet.
Vorteile
- Beiträge bis 4% (steuerlich) bzw. 8% (sozialversicherung) der BBG steuer-/SV-frei
- 15% Arbeitgeberzuschuss seit 2019 (Pflicht bei neuen Verträgen)
- Insolvenzschutz (Pensionssicherungsverein, je nach Durchführungsweg)
- Berufsunfähigkeits-Bausteine möglich
Risiken / Kritik
- Doppel-Verbeitragung in der Auszahlung: Bis 2019 wurden bAV-Renten voll mit KV-Beiträgen belastet — seit 2020 Freibetrag ca. 176 €/Monat.
- Volle Versteuerung in der Auszahlphase (sonstige Einkünfte)
- Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung oft eingeschränkt (Portabilität)
- Niedrige Garantieverzinsung in vielen Verträgen (oft < Inflation)
Information, keine Anlageberatung
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