Vorsorge — neutral
Rentenlücke schließen: ETF, bAV, Riester und Immobilien im Vergleich
Welche Säule bringt mehr? Pauschal lässt sich das nicht sagen — aber man kann die Mechanik vergleichbar machen. Wir rechnen 100 € Netto-Aufwand im Monat über 30 Jahre für drei Wege durch, mit Förderung, Steuern und Sozialabgaben nach geltendem Recht. Keine Empfehlung.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket 2025. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Zuletzt geprüft: . Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.
Information, keine Anlageberatung
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100 € Netto-Aufwand im Monat — was nach 30 Jahren daraus wird
| Weg | in den Vertrag/Monat | Kapital nach 30 J. | Auszahlung/Monat | Steuer + KV/PV | Auszahlung netto |
|---|---|---|---|---|---|
| ETF-Sparplan (Aktienfonds) | 100 € | 57.871 € | 320 € | − 22 € | 297 € |
| Riester (Grundzulage, ohne Kinder) | 144 € | 83.528 € | 462 € | − 117 € | 345 € |
| bAV (Entgeltumwandlung + 15 % AG-Zuschuss) | 213 € | 123.040 € | 680 € | − 258 € | 422 € |
- ETF-Sparplan (Aktienfonds): keine.
- Riester (Grundzulage, ohne Kinder): Zulage 152 €/Jahr + Steuererstattung 380 €/Jahr.
- bAV (Entgeltumwandlung + 15 % AG-Zuschuss): 185 € Brutto umgewandelt, davon 85 € Steuer/SV gespart + 28 € AG. Dafür sinkt die gesetzliche Rente um rund 36 € netto im Monat, weil auf den umgewandelten Betrag keine Rentenbeiträge fließen.
Die Förderung entscheidet vor allem darüber, wie viel bei gleichem Netto-Aufwand angelegt wird. Ob sich das am Ende auszahlt, hängt an den Abgaben in der Auszahlphase — und an Punkten, die die Tabelle bewusst gleichsetzt: Produktkosten, Garantien und Anlageform unterscheiden sich zwischen konkreten Verträgen stark und können den Vorsprung einer Säule ganz aufzehren.
Annahmen und Vereinfachungen
- Gleiche reale Rendite von 3 % p. a. nach Kosten für alle Wege — eine Annahme, keine Prognose. Riester-Zulage und Freibeträge sind nominal fest, das ist hier vereinfacht.
- Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase: Näherung wie im Brutto-Netto-Rechner (Steuertarif 2026, Vorsorgepauschale, kinderlos).
- Auszahlung als gleichbleibende Monatsrate über 20 Jahre. Steuer im Alter als zusätzliche Einkommensteuer auf die eigene gesetzliche Rente von rund 1.842 € brutto (45 Jahre bei diesem Einkommen, Rentenbeginn 2056, Besteuerungsanteil 99 %).
- ETF: Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung und 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf den Gewinnanteil der Entnahmen. Vorabpauschale, Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer bleiben außen vor.
- Kinderzulagen, Berufseinsteiger-Bonus und Kapitalwahlrechte sind nicht eingerechnet.
ETF-Sparplan: flexibel, ungefördert
Ein ETF bildet einen Index ab, ein Sparplan investiert regelmäßig einen festen Betrag. Es gibt keine Förderung, dafür jederzeit Zugriff und keine Verrentungspflicht. Erträge von Aktienfonds sind zu 30 % steuerfrei (§ 20 InvStG), der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d EStG) plus Solidaritätszuschlag; bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert (§ 18 InvStG). Risiken: Kursschwankungen mit zeitweise hohen Buchverlusten, Klumpen in einzelnen Ländern oder Branchen und das Sequenzrisiko — ein Einbruch kurz vor oder zu Beginn der Entnahme wiegt besonders schwer.
Riester: Zulagen und Steuerabzug
- Grundzulage 175 € im Jahr (§ 84 EStG), einmalig 200 € mehr für Zulageberechtigte unter 25. Kinderzulage 300 € je ab 2008 geborenem Kind, 185 € für ältere Kinder (§ 85 EStG).
- Volle Zulage nur mit Mindesteigenbeitrag: 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich Zulagen, mindestens 60 € (§ 86 EStG). Wer weniger zahlt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt — im Beispiel oben deshalb weniger als 175 €.
- Beiträge plus Zulage sind bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben absetzbar; das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage (§ 10a EStG).
- In der Auszahlphase sind die Leistungen voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Für Pflichtversicherte in der KVdR sind Leistungen aus gefördertem Altersvorsorgevermögen keine beitragspflichtigen Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V); auf Hinterbliebenenrenten werden sie nicht angerechnet (§ 18a SGB IV).
- Reformstand: Laut Bundesarbeitsministerium ist eine Reform der geförderten privaten Vorsorge mit einem individuellen Altersvorsorgedepot geplant; die Frühstart-Rente ist im Kabinett beschlossen. Diese Seite rechnet mit dem geltenden Recht.
Betriebsrente (bAV): fünf Wege, Abzüge im Alter
Die bAV läuft über einen von fünf Durchführungswegen: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Für die drei letzten gelten die Förder-Grenzen:
- Steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG), 2026 also bis 8.112 € im Jahr; sozialversicherungsfrei bis 4 % (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV), das sind 4.056 €.
- Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG; der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialbeiträge spart (§ 1a BetrAVG).
- KVdR-Abzüge im Alter: Betriebsrenten sind Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V). Darauf zahlen Pflichtversicherte den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag (§ 248 SGB V) — abzüglich eines Freibetrags von 197,75 € im Monat 2026 (ein Zwanzigstel der Bezugsgröße, § 226 Abs. 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gilt dieser Betrag nur als Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
- Eine Kapitalauszahlung wird für die Beiträge auf 120 Monate verteilt (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
- Weil der umgewandelte Lohn sozialversicherungsfrei ist, sinkt auch die gesetzliche Rente — im Beispiel oben eingerechnet.
Immobilien: Mietersparnis statt Sparrate
Eine schuldenfreie, selbst genutzte Immobilie wirkt im Alter wie ein zusätzliches Einkommen: Die Miete entfällt. Zur Einordnung: Eine ersparte Miete von 800 € im Monat entspricht — mit denselben Annahmen wie oben (3 % real, 20 Jahre) — einem Kapital von rund 144.777 €, das man sonst für diese Zahlung bräuchte. Gegenzurechnen sind Instandhaltung, Modernisierung, Grundsteuer und Versicherungen, die Mieter nicht tragen.
- Voraussetzung ist, dass der Kredit zum Rentenbeginn getilgt ist.
- Vermietete Immobilien bringen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die mit dem persönlichen Steuersatz zur Rente hinzukommen.
- Ein Verkaufsgewinn ist steuerfrei nach zehn Jahren Haltedauer oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 EStG).
- Risiken: Klumpenrisiko (oft der größte Teil des Vermögens), geringe Liquidität mit hohen Transaktionskosten, Leerstand und Sanierungspflichten.
Information, keine Anlageberatung
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