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3 Säulen — neutral

Rentenlücke mit Immobilien schließen?

Selbstgenutzte Immobilien gelten als Mietersparnis im Alter. Vermietete Immobilien sind eine eigene Anlageklasse. Beide Wege haben sehr unterschiedliche Mechanik. Neutrale Übersicht — keine Empfehlung.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Information, keine Anlageberatung

Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG dar. Vergangene Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir einen unabhängigen Honorarberater (kein Provisionsberater). Mehr Details →

Eigennutzung — Mietersparnis als Vorsorge

Wer im Alter mietfrei wohnt, hat einen festen monatlichen Vorteil gegenüber Mietern. Bei aktuellen Mieten in größeren Städten oft 1.000–2.000 €/Monat. Über 25 Jahre Rentenzeit ein erheblicher finanzieller Hebel.

Voraussetzung: zur Rente abbezahlt. Wer mit 65 noch 1.500 €/Monat tilgt, hat keine Mietersparnis — sondern einen zusätzlichen Cashflow- Bedarf.

Vermietete Immobilie

Mieteinnahmen sind im Alter zusätzliches Einkommen — werden aber als sonstige Einkünfte voll versteuert (mit Werbungskosten-Abzug). Bei hoher Rente kann das Spitzensteuer auslösen. Cross-Link: grenzsteuersatz-rechner.

Risiken

  • Klumpenrisiko:Eine Immobilie ist oft >50% des Vermögens. Wertverlust trifft hart.
  • Liquidität: Verkauf dauert Wochen bis Monate, mit Kosten 5–10%.
  • Reparaturen: Dach, Heizung, Sanierung — im Alter oft nicht mehr selbst zu schultern.
  • Mietausfall: Bei Mietnomaden / Verzögerungen oft 6+ Monate ohne Einnahmen.
  • Energie-/Sanierungspflichten: GEG-Anforderungen erzwingen Modernisierung.

Information, keine Anlageberatung

Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG dar. Vergangene Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die Zukunft. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir einen unabhängigen Honorarberater (kein Provisionsberater). Mehr Details →

Häufige Fragen