Zum Hauptrechner

Realität & Aufklärung — Killer-Page

86% deiner Rente sind 2026 steuerpflichtig

Wer 2026 in Rente geht, muss 86% der Rente versteuern — nur 14% bleiben lebenslang steuerfrei. Diese Zahl ist der zentrale Killer in der ehrlichen Rentenrealität. Die meisten anderen Rechner zeigen sie nicht. Hier in voller Tiefe.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Neurentner 2026

86%

deiner Rente sind steuerpflichtig. 14% (Rentenfreibetrag) bleiben lebenslang freigestellt — der Eurobetrag wird im Folgejahr fix berechnet und nicht inflationsangepasst.

Das Kohortenprinzip (§ 22 EStG)

Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde die Rentenbesteuerung umgestellt: schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung. Der Besteuerungsanteil wächst jährlich, der lebenslange Rentenfreibetrag schrumpft entsprechend. Ab 2040 ist die Rente zu 100% steuerpflichtig — Rentenfreibetrag = 0%.

RentenbeginnSteuerpflichtigFreibetrag
202484%16%
202585%15%
202686%14%
202787%13%
202888%12%
202989%11%
203090%10%
203595%5%
2040100%0%

Beispielrechnung: Standardrentner 2026

Bruttorente: 1.913 €/Monat (45 EP × 42,52 € ab Juli 2026).

  • Bruttojahresrente: 22.961 €
  • Steuerpflichtig (86%): 19.746 €
  • Lebenslanger Rentenfreibetrag: 3.215 € pro Jahr (= 268 €/Monat)
  • Einkommensteuer auf zvE 19.746 € (Single, Steuerkl. 1): ca. 2.530 € pro Jahr
  • Steuerbelastung pro Monat: ca. 211 €

Plus KVdR (~167 €) + Pflegeversicherung (~80 €). Netto ca. 1.455 €/Monat.

Lebenslanger Freibetrag — die Falle

Der Eurobetrag des Rentenfreibetrags wird einmal im Folgejahr nach Rentenbeginn fest berechnet. Steigt deine Rente später durch Anpassungen, sind diese Erhöhungen zu 100% steuerpflichtig — der Freibetrag bleibt FIX in Euro. Über 25 Jahre Rente kann das einen erheblichen Steuermehrbetrag bedeuten.

So bereitest du dich vor

  • Steuererklärung wird Pflicht, sobald zvE über Grundfreibetrag (12.348 € 2026)
  • Sonstige Einkünfte (Vermietung, Kapital) addieren sich
  • Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €/Jahr) und Sonderausgaben nutzen
  • Bei höheren Renten: Steuerberater einplanen

Häufige Fragen