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Beamte / Selbstständige

Rentenlücke bei Soldaten — SaZ und Berufssoldaten

Soldaten der Bundeswehr haben besondere Renten-Konstellationen. Soldaten auf Zeit (SaZ) erhalten Übergangsgebührnisse, Berufssoldaten Pensionsanspruch. Die Lücke entsteht oft im Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt.

Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.

Soldaten auf Zeit (SaZ)

Verpflichtungszeit i.d.R. 4–13 Jahre (SaZ4 bis SaZ13). Während der Dienstzeit: keine RV-Beiträge. Nach Ende: Nachversicherung in der gesetzlichen Rente (DRV) für die gesamte Dienstzeit.

Übergangsgebührnisse: 75% des letzten Gehalts für eine Übergangszeit (3–60 Monate, je nach Verpflichtungsdauer). Plus Berufsförderungsdienst (BFD) für berufliche Weiterbildung.

Berufssoldaten

Wie Beamte: Pensionsanspruch nach SVG (Soldatenversorgungsgesetz). Versorgungssatz bis 71,75% nach 40 Dienstjahren. Pensionsalter: variiert nach Dienstgrad — Mannschaften 55, Offiziere 62, Generale später. Vorzeitige Pensionierung möglich.

Typische Lücken

  • SaZ-Soldaten: nach Übergangszeit oft jahrelang im neuen Beruf, niedrige EP
  • Berufssoldaten: frühe Pensionierung mit Abschlägen
  • Ehepartner: schwer EP aufzubauen wegen häufiger Versetzungen
  • Wehrdienst-Beschädigte: zusätzliche Versorgung nach SVG, aber komplexes Antragswesen

Häufige Fragen