Beamte / Selbstständige
Beamten-Pension — Versorgungssatz und Lücken
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Versorgung erfolgt über das Versorgungs- bzw. Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Bis zu 71,75% des letzten Gehalts sind möglich — die Versorgung wirkt großzügig, hat aber eigene Lücken.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.
Versorgungsformel
Pension = letztes Brutto-Grundgehalt × Versorgungssatz. Versorgungssatz = 1,79375% pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr — maximal 71,75% nach 40 Jahren. Mindest-Versorgung: 35% nach 5 Jahren Dienstzeit.
Vorteile gegenüber gesetzlicher Rente
- Höherer Versorgungssatz (bis 71,75% vs. ~48% Rentenniveau)
- Beihilfe: Kostenerstattung im Krankheitsfall (50–80%)
- Kein Beitrag zur Rentenversicherung (höheres Netto in Aktivzeit)
- Hinterbliebenenversorgung großzügiger
Lücken / Risiken
- Bei vorzeitiger Pensionierung (Dienstunfähigkeit): Abschläge bis 10,8%
- Pension ist voll steuerpflichtig (nicht 86%-Modell)
- Versorgungsabschlag: Pensionserhöhungen werden geringer angepasst als Rente (politische Diskussion)
- Reform-Diskussionen seit Jahren (Einbeziehung in DRV?)
Beihilfe-Vorteil im Alter
Im Alter steigt die Beihilfe oft auf 70% (Pensionäre). Krankenversicherung ergänzt die fehlenden 30%. Das spart oft 200–400 €/Monat gegenüber KVdR-pflichtigen Rentnern.