Beamte / Selbstständige
Versorgungswerk vs. DRV — Freiberufler im Vergleich
Bestimmte Freie Berufe sind in eigenen Versorgungswerken pflichtversichert: Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker, Steuerberater, Notare, Tierärzte. Die Mechanik unterscheidet sich deutlich von der gesetzlichen Rente.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und SGB VI §§ 63–68, § 77, § 235, § 255e, § 56. Rentenpaket II 2024. Besteuerung nach § 22 EStG (Kohortenprinzip). Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die persönliche DRV-Rentenauskunft.
Wer ist pflichtmitglied?
Pflichtmitgliedschaft bei Eintragung in der jeweiligen Berufskammer. Beispiele: Rechtsanwälte (in jedem Bundesland eigenes Versorgungswerk), Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, beratende Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.
Wie Versorgungswerke funktionieren
Berufsständisch organisierte Pflichtversicherung. Beiträge meist orientiert am DRV-Höchstbeitrag (ca. 1.500 €/Monat). Anlage in Mischung aus Anleihen, Aktien, Immobilien. Auszahlung nach Versorgungsformel und Beitragsdauer.
Vorteile (typisch)
- Höhere Renditen als gesetzliche RV (oft 3–5%)
- Berufsstandsspezifische Versorgung (BU, Hinterbliebene)
- Kein Generationenvertrag-Problem (kapitalgedeckt + umlagefinanziert gemischt)
Risiken / Kritik
- Keine KVdR-Berechtigung (Krankenversicherung muss eigenständig organisiert werden)
- Auch hier: nachgelagerte Besteuerung nach Kohortenprinzip (gleich wie DRV)
- Bei Berufswechsel: Beiträge bleiben oft im Versorgungswerk (Übertragung schwierig)
- Demografische Risiken in alten Versorgungswerken